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Finanzlexikon: haushaltsjahr

haushaltsjahr

Das Haushaltsjahr entspricht in Deutschland für den Bund gemäß § 4 (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bho/__4.html) BHO dem Kalenderjahr. Allerdings kann meist bis Ende Januar des neuen Kalenderjahres noch für das alte Haushaltsjahr gebucht werden. Die Zeitspanne, in der für das alte und das neue Haushaltsjahre gebucht werden kann, ist im Jahresabschlusserlass des BMF geregelt.

Abweichend vom Haushaltsjahr beginnt das Forstwirtschaftsjahr der Bundesforstverwaltung am 1. Oktober und endet am 30. September. Es wird nach dem Kalenderjahr benannt, in dem es endet.

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